Die Einführung von Mindestlöhnen, die allen Menschen, die Vollzeit arbeiten, in die Lage versetzen, von ihrem Einkommen ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben zu führen, bewegt nicht nur viel Menschen in unserem Land, sondern auch die Mitglieder der SPD in Georgsmarienhütte. Die SPD Bundestagsfraktion hatte alle Gliederungen aufgefordert, Unterschriften zu sammeln, um damit Druck auf die unwilligen CDU und CSU auszuüben, die sich beharrlich weigern, existenzsichernde, menschenwürdige Mindestlöhne zu akzeptieren. Auf dem Wochenmarkt in Oesede wurde daher auf das Thema aufmerksam gemacht und Unterschriftenlisten ausgelegt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger trugen sich spontan ein und konnten auf einer großen Bodenzeitung ihre Meinung zum Thema menschenwürdige Löhne mitteilen.
Leider konnte die Blockadehaltung der CDU/CSU im letzten Koaltitionsausschuss nicht gänzlich aufgebrochen werden. Allerdings konnte ein erster Schritt in Richtung auf die notwendige Absicherung von Einkommen nach unten und damit den Kamopf gegen Dumping-Löhne gemacht werden.
Dazu teilte die SPD-Bundestagsfraktion mit:
Wir haben es geschafft, dass die Union sich bei diesem wichtigen Thema endlich bewegt hat eine wichtige Etappe ist erreicht, aber noch nicht das Ziel!
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll für Branchen
geöffnet werden, die zu mehr als 50 Prozent
tarifvertraglich gebunden sind. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von den Tarifvertragsparteien der betreffenden Branchen bis zum 31.März 2008. Das gesetzgebungsverfahren zur Aufnahme dieser Branchen wird nach Ablauf des Stichtages unverzüglich eingeleitet. Eine spätere Aufnahme bleibt hierdurch nicht ausgeschlossen.
Wird im Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes von einer Branche erstmals ein Antrag auf allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages gestellt, so muss damit zunächst der Tarifausschuss befasst werden. Er muss innerhalb von drei Monaten sein Votum abgeben. Stimmt er zu, gilt der Mindestlohn für alle In- oder hier beschäftigten Ausländer. Wird kein Votum abgegeben oder mit drei zu drei bzw. zwei zu vier abgelehnt, kann derMindestlohn auf Vorschlag des BMAS vom Bundeskabinett per Verordnung erlassen werden.
Für die Branchen, in denen keine so hohe Tarifbindung
besteht, soll eine Mindestlohnregelung über das seit 1952 bestehende Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen ermöglicht werden. Das Gesetz,das bislang noch nie angewandt wurde,muss allerdings auf die Bedingungen der heutigen Zeit angepasst werden.
Es wird dauerhaft ein Hauptausschuss aus sechs
unabhängigen Experten und einem unparteiischen
Vorsitzenden eingerichtet, der darüber entscheidet, ob es in einer Branche zu einer Regelung kommen soll. Wenn ja, macht ein Fachausschuss einen Vorschlag für einen Mindestlohn, der auf Vorschlag des BMAS durch eine entsprechende Verordnung des Bundeskabinetts festgelegt werden kann.
Das Tor zu Mindestlöhnen ist damit weit aufgestoßen. Es ist ein kapitaler Fehler, dass die Union nach wie vor einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn blockiert. Nur die Einführung eines solchen Mindestlohns kann den Menschen wirklich schnell und wirkungsvoll helfen, die in
Branchen arbeiten, in denen die Tarifpartner nicht ausreichend stark vertreten sind, um Hungerlöhne zu verhindern. Wir bleiben dabei: wer Vollzeit arbeitet, muss hiervon auch leben können. Dies ist allein dadurch zu gewährleisten, dass sämtliche Branchen ohne Nebenbedingungen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden und für die Branchen, in denen
tarifvertraglicheMindestlöhne nicht greifen oder
existieren, ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
eingeführt wird. Für uns ist das Thema erst dann befriedigend gelöst, wenn ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn imGesetzblatt steht.
Die von der Union als Ausgleich angebotene gesetzliche
Regelung der Sittenwidrigkeit kann hierfür kein Ersatz sein. Bei der Sittenwidrigkeit geht es lediglich um die Relation zwischen tariflichen bzw. ortsüblichen Lohn und tatsächlich gezahlten Lohn. Es ist empörend, dass die Union hier nicht bereit ist, eine für alle Menschen gleichermaßen geltende Untergrenze zu akzeptieren! Erhält ein Spezialitätenkoch statt üblicher 60 Euro nur 30,
wäre das sittenwidrig die Angestellte im Frisörgeschäft
könnte aber zu 2,60 Euro statt der im Tarifvertrag vereinbarten 3,18 Euro bezahlt werden.
Das ist mit uns nicht zumachen!