
(Foto AG 60+)
Das historische Gewölbe wurde durch die Erwerber des Grundstückes zerstört ohne zuvor die Stadt zu informieren, obwohl die Eigentümer sich in einer städtebaulichen Vereinbarung ausdrücklich zum Erhalt des Gewölbes verpflichtet hatten.
In den vorherigen Vertragsverhandlungen war von den Eigentümern immer wieder eine vertrauensvolle Kommunikation und Transparenz zugesagt worden. Nach dem Abriss beriefen sie sich auf die Empfehlung eines von ihnen beauftragten Gutachters, den Keller aus statischen Gründen rückzubauen und zu verfüllen.
Dieses Gutachten, das der SPD erst jetzt ein Jahr später und nach mehrfacher Anfrage vom Bürgermeister vorgelegt wurde, enthält keinerlei Aussage oder gar Berechnung zur Unwirtschaftlichkeit.
Eine Überprüfung der angeblichen statischen Gründe war nicht möglich, da die Eigentümer einem von der Stadt beauftragten Gutachter ein Betreten des Grundstückes zur erforderlichen Inaugenscheinnahme verweigern.
Hinzu kommt, dass der mit den Eigentümern abgeschlossene städtebauliche Vertrag von Seiten der Stadt schlecht verhandelt wurde. Nach monatelangen unergiebigen Verhandlungen wurden inhaltliche Änderungswünsche der SPD und die Forderung nach grundbuchrechtlicher Absicherung von der CDU als Verschleppungstaktik zurückgewiesen und auch der Bürgermeister verlangte die Beendigung der Verhandlungen und einen Abschluss des von ihm vorgelegten städtebaulichen Vertrages. Da somit sämtliche Vorschläge der SPD abgelehnt wurden, stehen wir heute von diesem äußerst unbefriedigenden Ergebnis. Die SPD hatte die Absicht mit dem neu zu errichtenden Gebäude an bisheriger Stelle an die ursprüngliche historische Bebauung anzuknüpfen. Jetzt kann nicht einmal mehr der unzulässige Abriss des Kellergewölbes sanktioniert werden. Dieses hat eindeutig die CDU und der Bürgermeister zu vertreten. Wieder einmal ging ein historisch wertvolles Kulturgut unwiederbringlich verloren.