Damit es endlich mit der Sanierung der Alten Wanne weitergehen kann, hat die SPD/FDP Gruppe für den Verwaltungsausschuss am 09.09.2020 beantragt zu beschließen, diese nicht als allgemeine dauerhafte Veranstaltungshalle herzurichten.



Die Turnhalle in der Alten Wanne wird derzeit hauptsächlich für den Schul- und Vereinssport genutzt. Darüber hinaus finden (fanden) hier regelmäßig Konzerte wie Rock in der Region oder ähnliches statt. Die Anzahl derartiger Veranstaltungen hat jedoch auch in der Vergangenheit nie mehr als vier im Jahr überschritten. Bei einer Anzahl von max. vier Veranstaltungen im Jahr besteht die Möglichkeit, jeweils Einzelgenehmigungen für diese Veranstaltungen beim Landkreis zu beantragen, ohne dass die Halle allgemein als Veranstaltungsraum genehmigt ist. So war es auch in der Vergangenheit Praxis.
A. Kosten/Aufwand
Eine Herrichtung als allgemeine Veranstaltungshalle (für bis zu 400 Personen) würde nach der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) diverse Anforderungen stellen:
I.
Es müsste eine Lüftungsanlage für die Turnhalle installiert werden.
Diese wird nach Angaben eines Fachplaners auf keinen Fall unter 100.000,00 € zu haben sein. Bei 400 Personen wird eher von einem Kostenfaktor in Höhe von 150.000,00 € – 200.000,00 € ausgegangen. Soweit diese Anlage nicht im Dachbereich über der Turnhalle untergebracht werden kann, (nach Aussagen von Herrn Hornstein ist hier die Tragfähigkeit nicht gegeben) wäre die Lüftungsanlage im Keller des Jugendzentrums unterzubringen. Dass diese Anlagen nicht gerade klein sind, haben wir am Beispiel des Rathauses erfahren. Von dort sind Lüftungskanäle vom Keller bis über die Halle zu ziehen, was zu weiteren Kosten und Platzbedarf führt.
II.
Eine Genehmigung als dauerhafte Veranstaltungshalle setzt eine größere Toiletten-anlage voraus. Auch hier ist nach den ersten Entwürfen der Verwaltung der Keller des Jugendzentrums vorgesehen. Insgesamt bleiben im Keller des Jugendzentrums danach keinerlei Räume mehr für Sondernutzungen (wie z. B. Proberaum und/oder Werkraum).
III.
Eine Genehmigung als Veranstaltungshalle setzt weiter voraus, dass genügend Parkplätze nachgewiesen werden können. Hier hat die Verwaltung insbesondere auf Parkmöglichkeiten beim Schützenhaus, an der Zufahrt zum Rehlberg und auf dem Parkplatz des Panoramabades hingewiesen.


Unserer Ansicht nach, ist dieses mehr als unpraktikabel, möglicherweise auch nicht genehmigungsfähig. Jedenfalls würde niemand bei einer Veranstaltung in der Alten Wanne diese Parkplätze nutzen. Tatsächlich ist bereits jetzt die Parksituation im Be-reich der Zufahrt zur Alten Wanne grenzwertig. Es ist damit zu rechnen, dass das gesamte Viertel bei Veranstaltungen entsprechend zugeparkt werden würde.
IV.
Nach Angaben des Fachplaners kämen noch weitere Kosten, die mit der Herrichtung einer Veranstaltungshalle verbunden wären, von ca. 50.000,00 € hinzu.
B. Nutzen
Entscheidend dürfte allerdings sein, dass der Bedarf für eine zusätzliche Veranstaltungshalle im Bereich bis 400 Personen unserer Ansicht nach nicht gegeben ist.
Die Kulturabteilung hat hierzu bereits eine entsprechende Stellungnahme abgegeben und darauf hingewiesen, dass in dieser Größenordnung ja mehrere Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.
1. Der Ratssaal
2. Die neuen Räume im Erdgeschoss des Rathauses
3. Die Aula der Realschule
4. Die Halle der Landvolk-Hochschule
5. Den Saal im Kasino etc.
Bedarf besteht allenfalls für eine größere Halle mit mindestens 1000 – 2000 Besuchern.
Es ist also davon auszugehen, dass im Bereich der Alten Wanne weiterhin lediglich Bedarf besteht, entsprechende jugendnahe Veranstaltungen auch in der Turnhalle durchzuführen. Hier dürften die bereits genannten maximal vier Veranstaltungen völlig ausreichend sein. Dies gilt umso mehr, wenn auch der Saal in der ersten Etage des Jugendtreffs für kleinere Veranstaltungen hergerichtet wird.
C. Nachteile für den Sport
Zu guter Letzt soll noch auf folgenden Umstand hingewiesen werden:
Nach Auskunft der Verwaltung steht auch das Parkett in der Alten Wanne unter Denkmalschutz, d. h. die Alte Wanne müsste für häufige und regelmäßige Veranstal-tungen jeweils insofern hergerichtet werden, dass eine Bodenabdeckung erfolgen muss. Hierbei ist zu bedenken, dass die Herrichtung und der Rückbau jeweils auch die Nutzung der Halle als Sporthalle beeinträchtigt. Dies ist sicherlich viermal im Jahr bei Jugendveranstaltungen hinnehmbar, nicht aber darüberhinausgehend.