Wohnraumförderung
Wie kann für Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne weitere Flächen zu versiegeln?
Diese Frage stellte sich die SPD Fraktion und auf ihre Anregung wurden 250.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Die Idee war, dass in bereits bestehenden Häusern zusätzlicher Wohnraum z.B. durch Dachausbauten geschaffen werden sollte. Einige vorhandene Wohnungen stehen seit Jahren leer und sind unbewohnt. Sie bedürfen vor einem Einzug von Mietern einer Sanierung. Dieses erfordert Investitionen, die von manchen Eigentümern nicht allein getragen werden können. Hier wollte die SPD mit einem Zuschuss den Anstoß für die künftige Nutzung geben.
Außerdem gibt es Wohnungen, für deren Vermietung ein Anreiz geschaffen werden muss, um sie auch an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten. Die Stadt hat die Möglichkeit hier einen Zuschuss zu leisten um die Vermietung für Eigentümer attraktiver zu machen, damit die Wohnung nicht unbenutzt bleibt.
Der neu gewählten Bürgermeisterin war es ebenfalls ein Anliegen und es wurde hierzu eine Richtlinie erarbeitet und vom Rat verabschiedet. Ratsmitglieder aller Parteien stimmten schließlich den neuen Regelung zu.
Danach erhalten Eigentümer, die eine 10 Jahre ungenutzte Wohnung renovieren und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen, oder eine Wohnung neu ausbauen, einen Zuschuss zur Sanierung von bis zu 10.000,00 € bzw. bei Barrierefreiheit bis zu 15.000,00 € . Gewährt werden 25 % der Baukosten.
Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung erhält ein Vermieter, der sich verpflichtet, die Wohnung für mindestens fünf Jahre an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Der Zuschuss beträgt hier monatlich 1 €/qm bzw. ein 1,50 € /qm für eine barrierefreie Wohnung, wenn der Mietzins den Betrag von 5,80 €/qm Nettomiete nicht überschreitet. Hinzu kommt ein weiterer Zuschuss für den Vermieter von 7,50 €/qm pro Jahr.
Wir erwarten, dass einige Eigentümer einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen und zusätzlicher Wohnraum hierdurch geschaffen werden kann. Jedes Jahr wird daher hierfür Geld in den Haushalt eingestellt werden. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen können den Richtlinien entnommen werden, die auf der Homepage der Stadt veröffentlich sind.